Gericht: E-Mail-Razzia im Kanzleramt war rechtmäßig

Der Versuch der Korruptionsstaatsanwaltschaft WKStA, an E-Mails der Kurz-Mitarbeiter zu kommen ist rechtmäßig, sagt ein Gericht.
Das Oberlandesgericht Wien hat der Beschwerde der Republik Österreich gegen die Anordnung der WKStA vom August 2022 zur Sicherstellung von Daten im Bundeskanzleramt abgewiesen. Diese Sicherstellungsanordnung war im Zusammenhang mit der ÖVP-Inseratenaffäre und dem so genannten „Beinschab-Tool“ ergangen. Aufgrund eines weiteren Widerspruchs gegen die Daten-Sicherstellung kann die WKStA aber trotz des OLG-Entscheids aktuell noch nicht auf die Daten zugreifen.

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