Was gibt es schöneres, als an einem lauen Sommerabend auf dem Balkon oder der Terrasse zu sitzen? Doch vielen wird diese Freude durch Nachbarn genommen, die einen von der Seite oder von oben regelmäßig mit Zigarettenqualm einnebeln. Immer wieder geraten deshalb nicht rauchende mit rauchenden Nachbarn aneinander. Nicht immer ist allen Beteiligten klar, wo die Rechte und Pflichten der einzelnen Bewohner anfangen oder enden.
Hier die wichtigsten Regelungen im Überblick:
Darf man auf dem Balkon oder der eigenen Terrasse rauchen?
Ja, grundsätzlich darf man auf dem Balkon oder der Terrasse rauchen. Das fällt unter die vertragsgemäße Nutzung des Balkons und darf grundsätzlich nicht verboten werden. Unwesentliche Geruchsbelästigungen muss ein Nachbar hinnehmen. Es gilt aber der Grundsatz: Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. Denn auch der Nachbar hat das Recht auf die Nutzung einer Wohnung ohne Belästigung, wie zum Beispiel durch ständigen Tabakrauch. Fühlt man sich vom ständigen Qualm des Nachbarn gestört, kann man dagegen vorgehen.
Was tun, wenn ich mich durch Rauch vom Nachbar gestört fühle?
Bevor man sich einen Anwalt nimmt und vor Gericht zieht, ist es ratsam, ein klärendes Gespräch mit dem rauchenden Nachbarn zu suchen und zu erklären, was einen genau stört. Im besten Fall lässt sich…<a target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer" href="https://www.mz-web.de/wirtschaft/verbraucher/recht/stinkender-qualm-nachbar-raucht-staendig-auf-dem-balkon—-was-kann-man-tun—32847432″>Lesen Sie den ganzen Artikel bei mz-web —
Source:: MZ – Wirtschaft