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München. Apple darf in seinem Patentstreit mit dem Chipkonzern Qualcomm nicht mehr behaupten, dass nach einem Verkaufsverbot für einige ältere iPhone-Modelle in Deutschland alle Telefone bei Mobilfunk-Anbietern und anderen Händlern verfügbar bleiben. Diese Aussage sei irreführend, entschied das Landgericht München nach dpa-Informationen in einer einstweiligen Verfügung auf Antrag von Qualcomm. Qualcomm hatte im Dezember ein Verkaufsverbot für die iPhone-Modelle 7, 8 und X in Deutschland… —
Source:: Wiener Zeitung – News Wirtschaft
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